Beschluss vom Oberlandesgericht Hamm - 21 U 170/21

Tenor

Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil des Landgerichts Bielefeld (5 O 170/17) vom 13.10.2021 wird zurückgewiesen.

Die Kosten des Berufungsverfahrens trägt die Klägerin.

Das angefochtene Urteil ist ohne Sicherheitsleistung vorläufig vollstreckbar.

Der Streitwert des Berufungsverfahrens wird auf 7.500,00 EUR festgesetzt.


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