Beschluss vom Oberlandesgericht Hamm - 8 W 7/22

Tenor

Auf die Beschwerde der Beklagten zu 2) bis 5) vom 08.12.2021 wird der Streitwertbeschluss des Landgerichts Münster vom 25.11.2021 in Ge- stalt der Nichtabhilfeentscheidung vom 02.02.2022 dahin abgeändert, dass der Streitwert auf 6.400,00 EUR festgesetzt wird.

Das weitergehende Rechtsmittel wird zurückgewiesen.

Die Entscheidung ergeht gerichtsgebührenfrei, außergerichtliche Kosten werden nicht erstattet.


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