Beschluss vom Oberlandesgericht Hamm - 5 RBs 179/22

Tenor

Der Antrag auf Zulassung der Rechtsbeschwerde wird verworfen.

Der Antrag auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand wird verworfen.Die Kosten des Rechtsbeschwerdeverfahrens trägt der Betroffene (§ 473 Abs. 1 StPO in Verbindung mit § 46 Abs. 1 OWiG).


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