Beschluss vom Oberlandesgericht Hamm - 4 UF 75/21

Tenor

Auf die Beschwerde des Antragsgegners wird der Beschluss des Amtsgerichts – Familiengericht – Schwerte vom 17. März 2021 – 12 F 60/20– aufgehoben, festgestellt, dass bislang keine wirksame Endentscheidung vorliegt und die Sache zur erneuten Entscheidung – auch über die außergerichtlichen Kosten der zweiten Instanz – an das Familiengericht zurückverwiesen.

Gerichtskosten für das Beschwerdeverfahren werden nicht erhoben.

Der Verfahrenswert für das Beschwerdeverfahren wird auf 2.533,36 € festgesetzt.


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