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GET /api/cases/277943/
{ "id": 277943, "slug": "ag-moers-2005-09-07-561-c-9005", "court": { "id": 706, "name": "Amtsgericht Moers", "slug": "ag-moers", "city": 466, "state": 12, "jurisdiction": "Ordentliche Gerichtsbarkeit", "level_of_appeal": "Amtsgericht" }, "file_number": "561 C 90/05", "date": "2005-09-07", "created_date": "2019-03-08T11:26:16Z", "updated_date": "2020-12-10T12:31:44Z", "type": "Urteil", "ecli": "ECLI:DE:AGMO:2005:0907.561C90.05.00", "content": "<h2>Tenor</h2>\n\n<p>Die Beklagte wird verurteilt, die Klägerin von Gebührenansprüchen des Rechtsanwaltes A gemäß Rechnung vom 03.02.2005 in Höhe von 64,61 EUR freizustellen.</p>\n<p></p>\n<p>Die Beklagte trägt die Kosten des Rechtsstreits.</p>\n<p></p>\n<p>Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.</p><br style=\"clear:both\">\n\n<span class=\"absatzRechts\">1</span><p class=\"absatzLinks\">Gründe:</p>\n<span class=\"absatzRechts\">2</span><p class=\"absatzLinks\">Der geltend gemachte Klageanspruch ist begründet. In dieser Höhe\nstehen der Klägerin restliche Vergütungsansprüche ihres Rechtsanwaltes\naus der Unfallregulierung aus der im Urteilstenor bezeichneten Rechnung zu.</p>\n<span class=\"absatzRechts\">3</span><p class=\"absatzLinks\">Das Gericht hält die in Ansatz gebrachte Gebühr gemäß\n§§ 13, 14 RVG in Höhe des 1,3-fachen Satzes für angemessen.\nDie Abwicklung eines Verkehrsunfalls ist zur Überzeugung des Gerichts eine\nzumindest durchschnittliche Angelegenheit für die eine Gebühr im Bereich\nder Mittelgebühr, die sich auf den 1,5-fachen Satz beläuft, angemessen ist.</p>\n<span class=\"absatzRechts\">4</span><p class=\"absatzLinks\">Dies entspricht im übrigen zwischenzeitlich wohl auch der Auffassung der\nBeklagten. Anderenfalls ist es nämlich nicht zu erklären, daß sie\nRechtsanwälten den Abschluß einer Gebührenvereinbarung für die\nRegulierung von Verkehrsunfallsachen anbietet mit einem Mindestpauschalbetrag in\nHöhe des 1,5-fachen Gebührensatzes. </p>\n<span class=\"absatzRechts\">5</span><p class=\"absatzLinks\">Auch wenn eine diesbezügliche Gebührenvereinbarung zwischen dem\nProzeßbevollmächtigten der Klägerin und der Beklagten nicht\ngeschlossen worden ist, so ist das Angebot der Klägerin jedenfalls ein\nIndiz für die nach ihrer Auffassung angemessene Höhe der Anwaltsgebühr zu werten.</p>\n\n\n " }