Urteil vom Landesarbeitsgericht Rheinland-Pfalz (5. Kammer) - 5 Sa 724/08

Tenor

1. Die Berufung des Beklagten gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Kaiserslautern vom 30.10.2008 - 7 Ca 695/08 - wird auf seine Kosten zurückgewiesen.

2. Die Revision wird nicht zugelassen.

Die Parteien verzichten auf die Absetzung von Tatbestand und Entscheidungsgründe sowie die Nichtzulassungsbeschwerde zum Bundesarbeitsgericht.

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