Urteil vom Amtsgericht Krefeld - 3 C 98/13
Tenor
Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 168,30 Euro nebst Zinsen hieraus in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 11.08.2012 sowie vorgerichtliche Anwaltskosten in Höhe von 46,41 Euro zu zahlen.
Die Kosten des Rechtsstreits hat die Beklagte zu tragen.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
1
Der Streitwert wird auf 168,30 EUR festgesetzt.
2Die Entscheidung enthält keinen weiteren Entscheidungstext.
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