Urteil vom Landgericht Duisburg - 4 O 106/12

Tenor

Die Beklagten werden als Gesamtschuldner verurteilt, an die Klägerin Euro 22.759,62 nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszins seit dem 24.12.2011 zu zahlen.

Die Kosten des Rechtsstreits werden den Beklagten als Gesamtschuldnern auferlegt.

Dieses Urteil ist vorläufig vollstreckbar.


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