Beschluss vom Amtsgericht Steinfurt - 30 F 24/11
Tenor
wird der Gegenstandswert vorläufig wie folgt festgesetzt:
Auskunft: 4.750,00 €.
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Erlassen am 25.11.2011 durch Übergabe an die Geschäftsstelle |
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Amtsgericht Steinfurt Familiengericht Beschluss |
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In der FamiliensacheXXX gegen XXX
3wird der Gegenstandswert vorläufig wie folgt festgesetzt:
4Auskunft: 4.750,00 €.
5Steinfurt, den 25.11.2011
6XXX
7Richter am Amtsgericht
Zitiert von
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Referenzen
- 30 F 24/11 1x (nicht zugeordnet)