Beschluss vom Amtsgericht Steinfurt - 30 F 24/11

Tenor

wird der Gegenstandswert vorläufig wie folgt festgesetzt:

Auskunft:                            4.750,00 €.


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In der FamiliensacheXXX  gegen  XXX

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wird der Gegenstandswert vorläufig wie folgt festgesetzt:

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Auskunft:                            4.750,00 €.

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Steinfurt, den 25.11.2011

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XXX

7

Richter am Amtsgericht

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