Urteil vom Amtsgericht Krefeld - 31 Ds 5 Js 722/10-212/11

Tenor

Der Angeklagte wird wegen vorsätzlichen unerlaubten Besitzes von Schusswaffen zu einer Geldstrafe von 60 Tagessätzen zu je 25,00 EUR kostenpflichtig verurteilt.

Angewendete Vorschriften: § 52 Abs. 3 Nr. 2 a WaffG


1

Gründe:

2

(abgekürzt nach § 267 Abs. 4 Satz 2 stopp)

3

Auf den zugelassenen Anklagesatz der Anklageschrift der Staatsanwaltschaft L vom 05.03.2011 wird verwiesen.

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