Beschluss vom Landgericht Düsseldorf - 13 O 49/11 B.

Tenor

Die Cost Order des High Court of Justice, Bankruptcy, in London - No 10553 - 2005  - vom 29.7.2009 ist mit folgendem Inhalt für das Gebiet der Bundesrepublik Deutschland mit der Vollstreckungsklausel zu versehen:

Der Antragsgegner hat als Abschlagszahlung  20.000 brit. Pfund nebst 8 % Zinsen seit dem 12.8.2008 zu zahlen.

Der weitergehende Zinsantrag wird zurückgewiesen.

Der Antragsgegner trägt die Kosten des Verfahrens.

Streitwert: bis 25.000 €


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Gründe

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Die Entscheidung beruht auf Art 38 ff EGVVO.

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Soweit der Antrag wegen eines Teils der Zinsen zurückgewiesen wurde, beruht dies auf der Anordnung des High Courts, dass der zugesprochene Betrag erst binnen 14 Tagen zu zahlen sei.

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Zitiert von

Bislang zitiert keine andere Entscheidung dieses Urteil.

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