Beschluss vom Amtsgericht Dortmund - 272 K 022/06
Tenor
In dem Verfahren zur Zwangsversteigerungeines Grundstücks in Dortmund-E
Grundbuchbezeichnung:
Grundbuch von Dortmund B Blatt xxxxx
lfd. Nr. 1 : Gemarkung E, Flur x, Flurstück x, Hof- und Gebäudefläche,
O-Straße, Größe: x m²,
Eigentümer: S
blieb im Versteigerungstermin am Donnerstag, den 06. August 2009, um 10.30 Uhr Meistbietender
Herr D, geb. am ... , L-straße x, xxxx Dortmund
Das vorbezeichnete Versteigerungsobjekt wird daher dem Meistbietenden für den durch Zahlung zu berichtigenden Betrag von
72.500,00 € ( i.B. zweiundsiebzigtausendfünfhundert Euro )
unter folgenden Bedingungen zugeschlagen:
1. Es bleiben keine im Grundbuch eingetragenen Rechte bestehen.
2. Der durch Zahlung zu berichtigende Betrag des Meistgebots ist von heute an mit 4 % zu verzinsen und mit diesen Zinsen bis zum Verteilungstermin an das Gericht zu zahlen.
3. Die Kosten dieses Beschlusses fallen dem Ersteher zur Last.
Im Übrigen gelten die gesetzlichen Versteigerungsbedingungen.
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