Beschluss vom Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen - 21 A 2418/08

Tenor

Das Verfahren auf Zulassung der Berufung wird eingestellt.

Die Kosten des Zulassungsverfahrens trägt der Kläger.

Der Streitwert wird auch für das Antragsverfahren auf 3.720,00 EUR festgesetzt.


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Dieser Beschluss ist unanfechtbar.

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