Beschluss vom Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen - 21 A 2418/08
Tenor
Das Verfahren auf Zulassung der Berufung wird eingestellt.
Die Kosten des Zulassungsverfahrens trägt der Kläger.
Der Streitwert wird auch für das Antragsverfahren auf 3.720,00 EUR festgesetzt.
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Dieser Beschluss ist unanfechtbar.
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