Beschluss vom Landgericht Bonn - 5 S 174/07
Tenor
Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Amtsgerichts Bonn vom 23.10.2007 - 9 C 374/07 - wird auf seine Kosten zurückgewiesen, weil seine Berufung aus den Gründen des Kammerbeschlusses vom 07.03.2008 - 5 S 174/07 -, an dem die Kammer auch nach erneuter Beratung in geänderter Besetzung festhält und auf den zur Vermeidung von Wiederholungen Bezug genommen wird, keine Aussicht auf Erfolg hat.
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Wegen der Gründe wird auf den Hinweisbeschluss vom 07.03.2008 verwiesen.
Zitiert von
Bislang zitiert keine andere Entscheidung dieses Urteil.
Referenzen
- 9 C 374/07 1x (nicht zugeordnet)
- 5 S 174/07 1x (nicht zugeordnet)