Beschluss vom Landgericht Bielefeld - 22 T 84/05
Tenor
Der Beschluss vom 31.05.2005 wird dahingehend berichtigt, dass die sofortige Beschwerde des Beklagten gegen den Beschluss des Amtsgerichts Gütersloh vom 29.04.2005 zurückgewiesen wird.
1
Der Beschluss war wie geschehen wegen offensichtlicher Unrichtigkeit zu berichtigen. Es handelte sich um eine sofortige Beschwerde des Beklagten, die in der Sache zurückgewiesen werden sollte.
Zitiert von
Bislang zitiert keine andere Entscheidung dieses Urteil.
Referenzen
Dieser Inhalt enthält keine Referenzen.