Beschluss vom Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen - 6 A 2287/03
Tenor
Das Verfahren auf Zulassung der Berufung wird eingestellt.
Der Kläger trägt die Kosten des Verfahrens.
Der Streitwert wird auch für das Antragsverfahren auf 660,98 EUR festgesetzt.
Dieser Beschluss ist unanfechtbar (§ 152 Abs. 1 VwGO).
1
Zitiert von
Bislang zitiert keine andere Entscheidung dieses Urteil.
Referenzen
- VwGO § 152 1x