Urteil vom Amtsgericht Mönchengladbach - 5 C 229/02
Tenor
1.
Der Beklagte wird verurteilt, an die Kläger 1.186,20 Euro zuzüglich Zinsen hieraus in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz der Europäischen Zentralbank seit 29.11.2001 zu zahlen.
2.
Der Beklagte trägt die Kosten des Rechtsstreits.
3.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
Der Beklagte darf die Vollstreckung durch Sicherheitslei-stung der Hinterlegung in Höhe von 2.000,-- Euro abwen-den, wenn nicht die Kläger vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leisten.
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(Hier Freitext: Tatbestand, Gründe etc.)
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