Beschluss vom Verwaltungsgericht Gelsenkirchen - 6z L 1367/19

Tenor

  • 1.               Der Antrag wird abgelehnt.Die Kosten des Verfahrens trägt die Antragstellerin.

  • 2.               Der Streitwert wird auf 5.000,00 € festgesetzt.


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1.               Der Antrag wird abgelehnt.Die Kosten des Verfahrens trägt die Antragstellerin.

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