Berichtigungsbeschluss vom Landgericht Bochum - 2 O 335/24

Tenor

wird gemäß § 320 ZPO der Tatbestand des Urteils vom 06.08.2025 dahingehend berichtigt, dass auf Seite 2 in Absatz 3 der Satz 2 durch folgenden Satz ersetzt wird:

Aufgrund eines Kreditbedarfs wendete er sich am 15.08.2023 telefonisch an die Beklagte.


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Bochum, 04.09.20252. Zivilkammer

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