Beschluss vom Amtsgericht Köln - 506 Gs 222/25

Tenor

wird der Antrag auf Beiordnung der Rechtsanwältin X. Y. als Pflichtverteidigerin zurückgewiesen.


1

Das Ermittlungsverfahren ist bereits unter dem 11.10.2024 endgültig eingestellt worden, so dass zum Zeitpunkt der Entscheidung durch das Gericht kein Bedarf mehr für die Bestellung einer Pflichtverteidigerin besteht.

Zitiert von

Bislang zitiert keine andere Entscheidung dieses Urteil.

Referenzen

Dieser Inhalt enthält keine Referenzen.