Beschluss vom Verwaltungsgericht Minden - 12 L 588/24
Tenor
1. Die Anträge auf Erlass von einstweiligen Anordnungen werden abgelehnt.
2. Die Kosten des Verfahrens trägt die Antragstellerin.
3. Der Streitwert wird auf 10.000,00 Euro festgesetzt.
2
Gründe
Zitiert von
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Urteil vom Verwaltungsgericht München - M 5 K 24.5906
31. Juli 2025
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M 5 K 24.5906 | 31. Juli 2025 |
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Beschluss vom Verwaltungsgericht München - M 5 E 24.6675
21. November 2024
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M 5 E 24.6675 | 21. November 2024 |
Referenzen
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