Beschluss vom Amtsgericht Bonn - 701 Ds -105/22
Tenor
In der Strafsache
pp
wegen Diebstahls
Dem Angeklagten wird aufgegeben, ein anteiliges Schmerzensgeld von 250,00 € in monatlichen Raten zu je 50,00 Euro an den geschädigten Zeugen H zu leisten.
1
Die Zahlung hat über das Kanzleikonto des Vertreters des Adhäsionsklägers:
2Rechtsanwälte X u.a., Bankverbindung: Postbank Köln, ################# zu erfolgen.
3Bonn, 05.01.2023
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