Beschluss vom Amtsgericht Bonn - 701 Ds -105/22

Tenor

In der Strafsache

pp

wegen Diebstahls

Dem Angeklagten wird aufgegeben, ein anteiliges Schmerzensgeld von 250,00 € in monatlichen Raten zu je 50,00 Euro an den geschädigten Zeugen H zu leisten.


1

Die Zahlung hat über das Kanzleikonto des Vertreters des Adhäsionsklägers:

2

Rechtsanwälte X u.a., Bankverbindung: Postbank Köln, ################# zu erfolgen.

3

Bonn, 05.01.2023

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