Beschluss vom Arbeitsgericht Weiden - 2 BV 5/24
Tenor
Das Verfahren wird eingestellt.
Gründe
Der Beteiligte zu 1. erklärte mit Schriftsatz vom 28.08.2024 die Rücknahme des Antrags vom 11.04.2024. Das Verfahren war demnach einzustellen (§ 81 Abs. 2 Satz 2 ArbGG).
Kosten werden nicht erhoben (§ 2 Abs. 2 GKG).
Zitiert von
Bislang zitiert keine andere Entscheidung dieses Urteil.
Referenzen
- ArbGG § 81 Antrag 1x
- § 2 Abs. 2 GKG 1x (nicht zugeordnet)