Beschluss vom Arbeitsgericht Weiden - 2 BV 5/24

Tenor

Das Verfahren wird eingestellt.

Gründe

Der Beteiligte zu 1. erklärte mit Schriftsatz vom 28.08.2024 die Rücknahme des Antrags vom 11.04.2024. Das Verfahren war demnach einzustellen (§ 81 Abs. 2 Satz 2 ArbGG).

Kosten werden nicht erhoben (§ 2 Abs. 2 GKG).

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