Beschluss vom Arbeitsgericht Augsburg - 4 Ca 1724/23

Tenor

Der Gegenstandswert wird festgesetzt auf:

Verfahrenswert: € 38.024,00

Vergleichsmehrwert: € 7.279,40

Gründe

Zur Begründung wird auf die Gegenstandswertanfrage verwiesen.

Für die Geburtsurkunde waren weitere € 500,00 zu berücksichtigen.

Zitiert von

Bislang zitiert keine andere Entscheidung dieses Urteil.

Referenzen

Dieser Inhalt enthält keine Referenzen.