Beschluss vom Bayerisches Oberstes Landesgericht - Verg 5/23 e

Tenor

1. Die Antragsgegnerin trägt die Kosten des Beschwerdeverfahrens einschließlich der notwendigen Auslagen der Antragstellerin.

2. Der Streitwert für das Beschwerdeverfahren wird auf bis zu … € festgesetzt.

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