Berichtigungsbeschluss vom Landesarbeitsgericht München - 7 Sa 493/23
Tenor
Der Tenor des Urteils vom 22.03.2024 wird wegen eines offensichtlichen Rechenfehlers wie folgt berichtigt:
Statt Euro 55.534,82 und Euro 20.983,82 heißt es richtigerweise Euro 53.274,34 und Euro 21.286,66.
Gründe
Die Berichtigungsbeträge ergeben sich für einem der Klägerin zugesprochenen Zeitraum ab 05.05.2021 bis einschließlich 14.02.2023 bei Zugrundelegung der erstinstanzlichen Anträge (Seite 5 ff des Urteils des Arbeitsgerichts).
München, den 05.06.2024
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