Beschluss vom Landgericht Hannover - 3 S 14/21
In dem Rechtsstreit
...
- Kläger und Berufungskläger -
Prozessbevollmächtigter:
...
gegen
...
- Beklagte und Berufungsbeklagte -
Prozessbevollmächtigte:
...
hat das Landgericht Hannover - 3. Zivilkammer - durch den Vorsitzenden Richter am
Landgericht... als Einzelrichter am 25.10.2022 beschlossen:
Tenor:
Das Urteil vom 23.06.2022 wird dahingehend berichtigt, dass es im Tenor wie folgt heißen muss:
- 1.
Das Versäumnisurteil vom 10.2.2022 wird aufrechterhalten.
- 2.
Der Kläger trägt die weiteren Kosten des Rechtsstreits.
- 3.
(bleibt unverändert)
Zitiert von
Bislang zitiert keine andere Entscheidung dieses Urteil.
Referenzen
Dieser Inhalt enthält keine Referenzen.