Beschluss vom Landgericht Hannover - 3 S 14/21

In dem Rechtsstreit
...
- Kläger und Berufungskläger -
Prozessbevollmächtigter:
...
gegen
...
- Beklagte und Berufungsbeklagte -
Prozessbevollmächtigte:
...
hat das Landgericht Hannover - 3. Zivilkammer - durch den Vorsitzenden Richter am Landgericht... als Einzelrichter am 25.10.2022 beschlossen:

Tenor:

Das Urteil vom 23.06.2022 wird dahingehend berichtigt, dass es im Tenor wie folgt heißen muss:

  1. 1.

    Das Versäumnisurteil vom 10.2.2022 wird aufrechterhalten.

  2. 2.

    Der Kläger trägt die weiteren Kosten des Rechtsstreits.

  3. 3.

    (bleibt unverändert)

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