Beschluss vom Oberlandesgericht Celle - 3 Ws 40/23

In der Strafsache
gegen
1. O. Ö.,
geboren am ...,
wohnhaft: ...,
- Verteidiger: Rechtsanwalt Prof. Dr. W. aus B.,
Rechtsanwalt R. aus W.,
Rechtsanwältin W. aus L. -
2. N. Y. M.,
geboren am ...,
wohnhaft: ...
- Verteidiger: Rechtsanwalt K. aus H. -
3. A. A.,
geboren am ...,
wohnhaft: ...,
- Verteidiger: Rechtsanwalt B. aus B. -
4. K. A.,
geboren ...,
wohnhaft: ...,
- Verteidiger: Rechtsanwalt W. aus H. -
wegen Vorenthaltens und Veruntreuens von Arbeitsentgelt
hat der 3. Strafsenat des Oberlandesgerichts Celle von Amts wegen durch den Vorsitzenden Richter am Oberlandesgericht XXX, den Richter am Oberlandesgericht XXX sowie den Richter am Oberlandesgericht XXX am 25. April 2023 beschlossen:

Tenor:

Der Eingang des Beschlusses mit Datum vom 11. April 2022 wird wegen eines offensichtlichen Schreibversehens dahingehend berichtigt, dass das Beschlussdatum richtigerweise lautet: 11. April 2023.

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