Beschluss vom Arbeitsgericht Hamburg (4. Kammer) - 4 Ca 422/23
Tenor
1. Der Beschwerde vom 31.01.2024 gegen den Beschluss vom 29.01.2024 über die Festsetzung des Gegenstandswertes wird abgeholfen, indem ein Vergleichsmehrwert in Höhe von 500,00 € festgesetzt wird.
2. Im Übrigen wird der Beschwerde nicht abgeholfen.
3. Im Rahmen der Nichtabhilfe wird die Beschwerde dem Landesarbeitsgericht Hamburg zur weiteren Behandlung vorgelegt.
Gründe
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Die Zeugnisregelung in Ziffer 4 des Vergleichs vom 29.01.2024 begründet einen Vergleichsmehrwert. Dieser beträgt allerdings entgegen der Auffassung der Prozessbevollmächtigten des Klägers nicht ein Bruttomonatsgehalt des Klägers in Höhe von 3.000,00 €,
- 2
sondern - weil keine Regelung zum konkreten Zeugnisinhalt getroffen wurde - 500,00 € (vgl. LAG Hamburg 09.11.2016 - 8 Ta 19/16; 09.12.2010 - 4 Sa 33/10; 01.03.2022 - 7 Ta 1/22 - Rn. 23 mwN).
Zitiert von
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Beschluss vom Landesarbeitsgericht Hamburg (7. Kammer) - 7 Ta 4/24
26. März 2024
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7 Ta 4/24 | 26. März 2024 |
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Beschluss vom Arbeitsgericht Hamburg (4. Kammer) - 4 Ca 422/23
1. Februar 2024
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4 Ca 422/23 | 1. Februar 2024 |
Referenzen
- Beschluss vom Arbeitsgericht Hamburg (4. Kammer) - 4 Ca 422/23 1x
- Beschluss vom Landesarbeitsgericht Hamburg (8. Kammer) - 8 Ta 19/16 1x
- 4 Sa 33/10 1x (nicht zugeordnet)
- 7 Ta 1/22 1x (nicht zugeordnet)