Urteil vom Landessozialgericht Hamburg (2. Senat) - L 2 U 47/20
vorgehend SG Hamburg, kein Datum verfügbar, S 36 U 82/15, Urteil
Tenor
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1. Die Berufung wird zurückgewiesen.
2. Außergerichtliche Kosten sind auch im Berufungsverfahren nicht zu erstatten.
3. Die Revision wird nicht zugelassen.
Gründe
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Von der Darstellung des Tatbestandes und der Entscheidungsgründe wird wegen des von dem allein unterlegenen Kläger erklärten Rechtsmittelverzichtes abgesehen (§ 136 Abs. 4 des Sozialgerichtsgesetzes – SGG).
Zitiert von
Bislang zitiert keine andere Entscheidung dieses Urteil.
Referenzen
- S 36 U 82/15 1x (nicht zugeordnet)
- SGG § 136 1x