Urteil vom Oberlandesgericht Frankfurt am Main (6. Zivilsenat) - 6 U 202/21

Verfahrensgang

vorgehend LG Frankfurt, 2-10 0 44/21, Urteil

Tenor

Nachdem der Kläger die Berufung teilweise zurückgenommen hat, wird der Beklagte auf die Berufung der Klägerin unter Abänderung des angefochtenen Urteils verurteilt, an den Kläger 367,50 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 11.3.2021 zu zahlen.

Die Kosten des Rechtsstreits haben der Kläger zu 2/3, der Beklagte zu 1/3 zu tragen.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.


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