Beschluss vom Hessisches Landesarbeitsgericht (5. Kammer) - 5 Sa 590/16

Verfahrensgang

vorgehend ArbG Frankfurt, 4 Ca 7036/15

Tenor

Das Urteil vom 24.11.2016 wird wegen offensichtlicher Unrichtigkeit des Tenors um folgende Kostenentscheidung ergänzt:

Die Klägerin hat die Kosten des Rechtsstreits zu tragen.

Gründe

Die Kostenentscheidung ist bei der Formulierung des Tenors infolge eines Versehens unterblieben. Da an diesem für alle Beteiligten offenkundigen Versehen kein Zweifel bestehen kann, ist das Urteil zu berichtigen.


Zitiert von

Bislang zitiert keine andere Entscheidung dieses Urteil.

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