Beschluss vom Hessischer Verwaltungsgerichtshof (3. Senat) - 3 B 2363/16

Tenor

  1. Die Verfahren 3 B 2352/16, 3 D 2353/16, 3 B 2357/16, 3 D 2358/16, 3 B 2360/16, 3 D 2361/16, 3 B 2363/16, 3 D 2364/16, 3 B 2374/16 und 3 D 2375/16 werden zur gemeinsamen Entscheidung verbunden.

  2. Die Beschwerden der Antragsteller gegen die die Gewährung von Prozesskostenhilfe sowie einstweiligen Rechtsschutz versagenden Beschlüsse des Verwaltungsgerichts Darmstadt vom 5. August 2016 - 6 L 478/16.DA, 6 L 480/16, 6 L 476/16, 6 L 482/16 und 6 L 1529/16 -, werden zurückgewiesen.

  3. Die Antragsteller haben die Kosten des Beschwerdeverfahrens zu tragen.

  4. Der Wert des Streitgegenstandes wird auch für das Beschwerdeverfahren auf 2.500,00 € je Antragsteller festgesetzt.


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