Beschluss vom Hessisches Landesarbeitsgericht (6. Kammer) - 6 Sa 1163/12 B

Verfahrensgang

vorgehend ArbG Frankfurt, 11 Ca 3916/11

Tenor

Das am 16. Dezember 2015 verkündete Versäumnisurteil bleibt auch im Weiteren aufrecht erhalten.

Die Berichtigung erfolgt von Amts wegen wegen offenbarer Unrichtigkeit (§ 319 ZPO).


Zitiert von

Bislang zitiert keine andere Entscheidung dieses Urteil.

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