Beschluss vom Hessisches Landesarbeitsgericht (6. Kammer) - 6 Sa 1163/12 B
vorgehend ArbG Frankfurt, 11 Ca 3916/11
Tenor
Das am 16. Dezember 2015 verkündete Versäumnisurteil bleibt auch im Weiteren aufrecht erhalten.
Die Berichtigung erfolgt von Amts wegen wegen offenbarer Unrichtigkeit (§ 319 ZPO).
Zitiert von
Bislang zitiert keine andere Entscheidung dieses Urteil.
Referenzen
- 11 Ca 3916/11 1x (nicht zugeordnet)