Beschluss vom Oberlandesgericht Frankfurt am Main (2. Senat für Bußgeldsachen) - 2 Ss-OWi 173/12
vorgehend AG Bad Hersfeld, 28. November 2011, 70 OWi - 36 Js .../11, Urteil
Tenor
Die Rechtsbeschwerde des Betroffenen gegen das Urteil des Amtsgerichts Bad Hersfeld vom 28. November 2011 wird aus den zutreffenden Gründen der Stellungnahme der Generalstaatsanwaltschaft Frankfurt am Main vom 17. April 2012 als offensichtlich unbegründet verworfen. Die Überprüfung der angefochtenen Entscheidung hat auf das Rechtsbeschwerdevorbringen hin keinen Rechtsfehler zum Nachteil des Betroffenen ergeben.
2. Der Betroffene hat die Kosten seines ohne Erfolg eingelegten Rechtsmittels zu tragen.
Gründe
- 1
xxx
Zitiert von
Bislang zitiert keine andere Entscheidung dieses Urteil.
Referenzen
Dieser Inhalt enthält keine Referenzen.