Beschluss vom Oberlandesgericht Köln - 27 UF 220/18

Tenor

Der Antragsteller trägt die Kosten des Beschwerdeverfahrens, weil er seine Beschwerde gegen den am 06.11.2018 erlassenen Beschluss des Amtsgerichts -Familiengericht- Bonn (404 F 259/18) zurückgenommen hat.

Dieser Beschluss ergeht nach § 84 FamFG.

Der Verfahrenswert des Beschwerdeverfahrens wird auf 3.000,00 EUR festgesetzt.

Rechtsbehelfsbelehrung:

Diese Entscheidung ist unanfechtbar.


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Diese Entscheidung hat neben dem Tenor keinen Entscheidungstext.

Zitiert von

Beschluss vom Unknown court - VerfGH 86/20.VB-3
13. Oktober 2020
VerfGH 86/20.VB-3 13. Oktober 2020

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