Beschluss vom Verwaltungsgericht Gelsenkirchen - 19 L 1989/18
Tenor
1. Der Antrag wird abgelehnt. Die Antragstellerin trägt die Kosten des Verfahrens.
2. Der Streitwert wird auf 5.000,- Euro festgesetzt.
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1. Der Antrag wird abgelehnt. Die Antragstellerin trägt die Kosten des Verfahrens.
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