Beschluss vom Verwaltungsgericht Gelsenkirchen - 19 L 1989/18

Tenor

  • 1. Der Antrag wird abgelehnt. Die Antragstellerin trägt die Kosten des Verfahrens.

  • 2. Der Streitwert wird auf 5.000,- Euro festgesetzt.


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1. Der Antrag wird abgelehnt. Die Antragstellerin trägt die Kosten des Verfahrens.

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