Beschluss vom Verwaltungsgericht Gelsenkirchen - 9 L 1431/18
Tenor
1. Der Antrag auf Gewährung vorläufigen Rechtsschutzes wird abgelehnt.
Die Kosten des Verfahrens trägt der Antragsteller.
2. Der Streitwert wird auf 2.500,00 € festgesetzt.
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1. Der Antrag auf Gewährung vorläufigen Rechtsschutzes wird abgelehnt.
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