Beschluss vom Verwaltungsgericht Gelsenkirchen - 9 L 1431/18

Tenor

  • 1. Der Antrag auf Gewährung vorläufigen Rechtsschutzes wird abgelehnt.

Die Kosten des Verfahrens trägt der Antragsteller.

  • 2. Der Streitwert wird auf 2.500,00 € festgesetzt.


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1. Der Antrag auf Gewährung vorläufigen Rechtsschutzes wird abgelehnt.

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