Beschluss vom Landgericht Arnsberg - 4 O 387/15

Tenor

wird festgestellt, dass zwischen den Parteien folgender

Vergleich

zustande gekommen ist:


1

Der Beklagte zahlt an die Klägerin 20.000,00 EUR.

2

Der Beklagte trägt die Kosten des Rechtsstreits.

3

Damit sind alle Ansprüche der Klägerin aus dem streitgegenständlichen Vertrag vom 29.01.2014 und aus dem Rechtsstreit vor dem Landgericht Arnsberg, Az.: I-4 O 387/15 sowie alle zwischen den Parteien bestehenden Ansprüche abgegolten, bekannt oder nicht bekannt, in die Überlegungen der Parteien einbezogen oder nicht, vorhersehbar oder nicht vorhersehbar.

4

Der Streitwert für den Rechtsstreit und den Vergleich wird auf jeweils 23.387,80 EUR festgesetzt.

Zitiert von

Beschluss vom Landgericht Arnsberg - 4 O 387/15
10. Juli 2018
4 O 387/15 10. Juli 2018

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