Beschluss vom Landgericht Arnsberg - 4 O 387/15
Tenor
wird festgestellt, dass zwischen den Parteien folgender
Vergleich
zustande gekommen ist:
1
Der Beklagte zahlt an die Klägerin 20.000,00 EUR.
2Der Beklagte trägt die Kosten des Rechtsstreits.
3Damit sind alle Ansprüche der Klägerin aus dem streitgegenständlichen Vertrag vom 29.01.2014 und aus dem Rechtsstreit vor dem Landgericht Arnsberg, Az.: I-4 O 387/15 sowie alle zwischen den Parteien bestehenden Ansprüche abgegolten, bekannt oder nicht bekannt, in die Überlegungen der Parteien einbezogen oder nicht, vorhersehbar oder nicht vorhersehbar.
4Der Streitwert für den Rechtsstreit und den Vergleich wird auf jeweils 23.387,80 EUR festgesetzt.
Zitiert von
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Beschluss vom Landgericht Arnsberg - 4 O 387/15
10. Juli 2018
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4 O 387/15 | 10. Juli 2018 |