Beschluss vom Verwaltungsgericht Gelsenkirchen - 7 L 261/18
Tenor
- 1.
Der Antrag wird auf Kosten des Antragstellersabgelehnt.
- 2.
Der Streitwert wird auf 12.500 € festgesetzt.
1.2
Der Antrag wird auf Kosten des Antragstellersabgelehnt.
Zitiert von
|
Beschluss vom Verwaltungsgericht Regensburg - RN 5 S 19.2489
17. Februar 2020
|
RN 5 S 19.2489 | 17. Februar 2020 |
Referenzen
Dieser Inhalt enthält keine Referenzen.