Beschluss vom Verwaltungsgericht Gelsenkirchen - 7 L 261/18

Tenor

  • 1.

    Der Antrag wird auf Kosten des Antragstellersabgelehnt.

  • 2.

    Der Streitwert wird auf 12.500 € festgesetzt.


1.2

Der Antrag wird auf Kosten des Antragstellersabgelehnt.

Zitiert von

Beschluss vom Verwaltungsgericht Regensburg - RN 5 S 19.2489
17. Februar 2020
RN 5 S 19.2489 17. Februar 2020

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