Beschluss vom Verwaltungsgericht Gelsenkirchen - 7 L 547/18
Tenor
- 1.
Der Antrag auf Gewährung vorläufigen Rechtsschutzes wird auf Kosten der Antragstellerin abgelehnt.
- 2.
Der Streitwert wird auf 2.500,-- Euro festgesetzt.
1.2
Der Antrag auf Gewährung vorläufigen Rechtsschutzes wird auf Kosten der Antragstellerin abgelehnt.
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