Beschluss vom Verwaltungsgericht Gelsenkirchen - 5 L 3313/17
Tenor
1. Der Antrag wird abgelehnt.
Die Antragstellerin trägt die Kosten des Verfahrens einschließlich der erstattungsfähigen außergerichtlichen Kosten des Beigeladenen.
2. Der Streitwert wird auf 3.000 € festgesetzt.
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1. Der Antrag wird abgelehnt.
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