Beschluss vom Verwaltungsgericht Gelsenkirchen - 5 L 3313/17

Tenor

  • 1. Der Antrag wird abgelehnt.

              Die Antragstellerin trägt die Kosten des Verfahrens einschließlich der erstattungsfähigen außergerichtlichen Kosten des Beigeladenen.

  • 2. Der Streitwert wird auf 3.000 € festgesetzt.


2

1. Der Antrag wird abgelehnt.

Zitiert von

Bislang zitiert keine andere Entscheidung dieses Urteil.

Referenzen

Dieser Inhalt enthält keine Referenzen.