Beschluss vom Verwaltungsgericht Gelsenkirchen - 5 L 3389/17

Tenor

  • 1. Der Antrag wird abgelehnt.

Der Antragsteller trägt die Kosten des Verfahrens.

  • 2. Der Streitwert wird auf 12.460,00 € festgesetzt.


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1. Der Antrag wird abgelehnt.

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