Beschluss vom Verwaltungsgericht Gelsenkirchen - 5 L 3389/17
Tenor
1. Der Antrag wird abgelehnt.
Der Antragsteller trägt die Kosten des Verfahrens.
2. Der Streitwert wird auf 12.460,00 € festgesetzt.
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1. Der Antrag wird abgelehnt.
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