Beschluss vom Verwaltungsgericht Gelsenkirchen - 8 L 3411/17

Tenor

  • 1. Der Antrag auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe unter Beiordnung von Rechtsanwalt O.        aus Hamburg wird abgelehnt.

  • 2. Der Antrag auf Gewährung vorläufigen Rechtsschutzes wird abgelehnt. Der Antragsteller trägt die Kosten des Verfahrens.

  • 3. Der Streitwert wird auf 2.500,- Euro festgesetzt.


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1. Der Antrag auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe unter Beiordnung von Rechtsanwalt O.        aus Hamburg wird abgelehnt.

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