Anerkenntnisurteil vom Oberlandesgericht Hamm - 34 U 42/17

Tenor

Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin zu 1) und an den Kläger zu 2) jeweils 4.350,00 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszins seit dem 06.12.2016 zu zahlen.

Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Beklagte.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.


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Hinweis:

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Die Entscheidung hat außer dem Tenor keinen weiteren Inhalt.

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