Anerkenntnisurteil vom Oberlandesgericht Hamm - 34 U 42/17
Tenor
Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin zu 1) und an den Kläger zu 2) jeweils 4.350,00 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszins seit dem 06.12.2016 zu zahlen.
Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Beklagte.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
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Hinweis:
2Die Entscheidung hat außer dem Tenor keinen weiteren Inhalt.
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