Beschluss vom Verwaltungsgericht Berlin (33. Kammer) - 33 K 145.14 A

Tenor

Dem Kläger wird für das Verfahren im ersten Rechtszug vor dem Verwaltungsgericht Prozesskostenhilfe ohne Zahlungsbestimmung mit Wirkung ab dem 13. Mai 2014 bewilligt und Rechtsanwalt M. S., Berlin, beigeordnet.

Dieser Beschluss ist nach § 80 AsylVfG unanfechtbar.


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