Beschluss vom Verwaltungsgericht Berlin (33. Kammer) - 33 K 145.14 A
Tenor
Dem Kläger wird für das Verfahren im ersten Rechtszug vor dem Verwaltungsgericht Prozesskostenhilfe ohne Zahlungsbestimmung mit Wirkung ab dem 13. Mai 2014 bewilligt und Rechtsanwalt M. S., Berlin, beigeordnet.
Dieser Beschluss ist nach § 80 AsylVfG unanfechtbar.
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Referenzen
- § 80 AsylVfG 1x (nicht zugeordnet)