Urteil vom Amtsgericht Aachen - 14 C 292/84

Tenor

Es wird festgestellt, dass der Beklagte der Vater der Kläge-rin ist.

Der Beklagte wird verurteilt, der Klägerin zu Händen des je-weiligen gesetzlichen Vertreters vom Tage der Geburt, dem 23.11.1978 an bis zum vollendeten 18. Lebensjahre den Regelunterhalt monatlich im voraus zu zahlen, die rückstän-digen Beträge sofort.

Der Beklagte hat die Kosten des Rechtsstreits zu tragen.


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