Urteil vom Amtsgericht Aachen - 7 C 742/87

Tenor

Die Klage wird abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits trägt der Kläger.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Der Kläger kann jedoch die Vollstreckung gegen Leistung einer Sicherheit in Höhe von 300,-- DM abwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung in gleicher Höhe Sicherheit leistet.


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