Urteil vom Amtsgericht Aachen - 80 C 602/91

Tenor

Die Beklagte wird verurteilt, an die Kläger 4.353,30 DM nebst 11,5 % Zinsen seit dem 13.12.1991 aus 2.090,00 DM zu zahlen.

Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Beklagte.

Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 120 % des zu vollstreckenden Betrags vorläufig vollstreckbar.


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