Urteil vom Amtsgericht Aachen - 11 C 522/93

Tenor

I. Die Klage wird abgewiesen.

II. Die Kosten des Rechtsstreits trägt der Kläger.

III. Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

IV. Der Kläger kann die Zwangsvollstreckung gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des gegen ihn zur Vollstreckung kom-menden Betrages abwenden, wenn nicht die Beklagten in gleicher Höhe leisten.


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